Im Zuge des Klimapaktes der Bundesregierung und der Bundesförderung für effiziente Gebäude wartet das Jahr 2020 für Immobilieneigentümer mit vielen Neuerungen auf. Neben, von Experten vermuteten, steigenden Preisen für fossile Energieträger und Strom, treten neue Fördertöpfe und erhöhte Fördermittel in Kraft. Zudem sollten sich Eigentümer mit auf Öl basierenden Heizsystemen genau informieren.
Die KfW informiert in einem Newsletter über Produktänderungen zum 24. Januar 2020:
Energieeffizient Sanieren (151, 152):
Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 12,5 %
Erhöhung des Förderhöchstbetrages für ein KfW-Effizienzhaus auf 120.000 Euro pro Wohneinheit
Energieeffizient Bauen (153):
Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 %
Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 120.000 Euro pro Wohneinheit
IKU - Energieeffizient Sanieren (219):
Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Sanieren (277, 278):
Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm
Erneuerbare Energien "Premium" (271, 281):
Erhöhung des APEE-Zusatzbonus auf 30 %
Erhöhung des Förderhöchstbetrages bei großen effizienten Wärmepumpen auf 100.000 Euro
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