Die halbtägige Fortbildungsveranstaltung für Energieberater gab einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und finanzielle Anreizen für Energieberatungen in Gewerbe und Industrie. Auch hilfreiche Tipps für die Beratungspraxis im Unternehmen wurde an die 14 Teilnehmer - weitgehend Mitglieder des Energieberaternetz Mittelfranken – weitergegeben.
Die Referenten Katja Gehrung und Lukas Feldmeier konnten durch Ihre bisherigen Tätigkeiten für das RKW Bayern, für die ENERGIEAGENTUR nordbayern und auch für die Stadt Nürnberg aus einem reichen Schatz lehrreicher Anekdoten und anschaulicher Beispielen und schöpfen. „Auch wenn uns gesagt wird, hinter dieser Tür befindet sich nichts, wir lassen uns jede Tür öffnen und finden immer etwas!“
Eingangs diskutierten die Teilnehmer in Kleingruppen die branchenspezifische Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs, um etwa Unterschiede in den Produktions- und Dienstleistungsunternehmen sichtbar zu machen. Auf diesem Hintergrund wurde dann ein Ablaufschema für eine Energieberatung im Unternehmen vorgestellt, vom telefonischen Vorabgespräch über den Betriebsrundgang mit Hinweisen zu Sofortmaßnahmen und zu Mitarbeitermotivation bis hin zu den Anforderungen für das Abschlussgespräch und den Bericht. Im Weiteren wurde die Aufgabe des Energieberaters präzisiert, Unternehmen einen Weg durch den Dschungel an Förderinstrumenten und rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen, um diesen die optimale Ausnutzung staatlicher Anreize zu ermöglichen.
„Spitzenausgleich, Besondere Ausgleichsregelung, Energiedienstleistungsgesetz. Die verschiedenen Regelungen im Energie- und Nachhaltigkeitsbereich haben einen Umfang erlangt, der für das einzelne Unternehmen schwer zu überblicken ist,“ betonte Feldmeier. „Vielfach beschränken sich Unternehmen auf neue gesetzliche Verpflichtungen (Energieaudits, Nachhaltigkeitsberichterstattung). Mögliche Steuer- und Abgabeentlastungen sowie attraktive Zuschussprogramme für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sind dagegen häufig nicht bekannt.“
In einem Tandem-Vortrag erläuterte zunächst Herr Feldmeier systematisch die staatlichen Förderprogramme, wie etwa die Novelle Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 2016, das Zuschussprogramme für Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die Beratungsförderung. Dann ging er auf die Entlastungen bei Steuern und Abgaben ein z.B. die Vergünstigungen bei der EEG-Umlage, Spitzenausgleich, Strom- und Energiesteuer. Anschließend stellte Frau Gehrung die Novelle des Energiedienstleistungsgesetz dar, das in §8 die verpflichtende Durchführung von Energieaudits regelt.
Im Ergebnis waren für die Teilnehmer viele Ansatzpunkte für beratende Dienstleistungen zu erkennen, die das eigene Tätigkeitsspektrum sinnvoll erweitern lassen. Noch liegt bei vielen Energieberatern der Schwerpunkt der Beratung bei den privaten Wohngebäuden und hier oftmals bei der Gebäudehülle. Für Unternehmen, insbesondere für das produzierende Gewerbe, gilt es jedoch den Fokus vor allem auf die Anlagen- und Gebäudetechnik zu legen.
Nicht zuletzt ist und bleibt für jede Energieberatung aber entscheidend, stets über die aktuellen Kenntnisse der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu verfügen, um den Kunden für eine Effizienz-Maßnahme zu gewinnen. Das Seminar konnte hier für „Einstiger und Fortgeschrittene“ der Energieberatung im Unternehmen wichtige Unterstützung leisten.